Seeschlangen

  • Wie sieht es damit aus?Ist sowas erlaubt wegen dem Gift.
    Gibts eigentlich auch ne Liste was man nicht halten darf oder Papiere dafür braucht.
    Kenn das aus der aqua ecke bis jetzt noch garnicht.Nur von meinen Echsen.

    Grüße Ralf

    Becken mit Technik ca.1500L :toocool:

  • HI Ralf Gifttiere Seeschlangen sind in der artenschutzliste mit drinnen wie einige Wirbeltiere aus dem meer wie Delphine und so. die Kleineren Korallenfische sind dort nicht zu Finden..
    Und das Tier ist mit sicherheit Status B Importverbot.

    lg Ronny

  • Seeschlangen sind Geschütz,das hab ich schon gelesen.Es sterben ja massig in Fischernetzen.Aber ich bis jetzt nichts über ein Importverbot gefunden.
    Mal nach ner Blauringkrake schaun.Vieleicht haben sie die ja vergessen :D

    Grüße Ralf

    Becken mit Technik ca.1500L :toocool:

  • Beeindrucken kann man damit nur Leute die Angst davor haben.
    Und Seeschlangen sind nun mal alle giftig.Zuminderst kenne ich nichts
    anderes.

    Grüße Ralf

    Becken mit Technik ca.1500L :toocool:

  • Hallo Ralf über Kraken wirst du nichts finden da sie zu den Weichtieren gehören und dadurch auch nach lust und laune Eingführt werden dürfen , Da sie mit keinem Status erfasst werden. Noch nicht.
    Klingt komisch ist aber so.
    Die Giftigsten Tiere der welt kommen aus dem Meer und sind Weichtiere sowie Tritonschnecken usw. Klingt komisch ist aber so. Blöd das ganze.
    lg Ronny

  • Hallo zusammen,

    das ganze wird ja über das washingtoner artenschutzabkommen geregelt. und geschützte tiere mit anhang A oder römisch 1 werden mit citesbescheinigungen verkauft. (sollte zumindest so sein)

    Bei allen anderen Tieren, die unter anhang B oder römisch 2 fallen, müssen Herkunftsnachweise ausgestellt werden. sowohl beim kauf im laden, als auch beim verkauf von ablegern, damit jederzeit nachgewiesen werden kann, woher die tiere kommen.

    hat jemand von euch schon mal einen herkuftsnachweis beim kauf einer acropora bekommen oder beim verkauf eines ablegers weitergegeben? wahrscheinlich nicht, aber der käufer, sowie der verkäufer machen sich hier strafbar. soviel mal zur rechtslage. aber wo bleibt die kontrolle durch die ämter?

    solltet ihr euch mal durchlesen:

    http://www.bvet.admin.ch/themen/handel_…ex.html?lang=de

    Auszug:


    Die am häufigsten gehandelten CITES-Arten sind:

    • Sämtliche Steinkorallen, Blaue Korallen und Schwarze Korallen und alle daraus gefertigten Produkte wie z. B. Schmuck, sind in den CITES Anhängen. Dies gilt auch für Bruchstücke die man am Strand findet.
    • Alle Riesenmuscheln (Tridacnidae) (z.B. Mördermuschel) sowie die Fechterschnecke (Strombus Gigas, engl: Queen Conch) sind in den CITES Anhängen.
    • Seepferdchen (z.B. in Schlüsselanhänger eingegossen) sind CITES geschützt.
    • Einige andere Muschelarten, Korallen und andere Produkte aus Meerestieren sind auf den CITES Anhängen zu finden (siehe CITES-Checklist).

    lg

    Mane

    Seenadelbecken 80 x 60 x 50 plus TB darunter 60 x 30 x 30, Abschäumer Aquamedic Turboflotor 500, Beleuchtung LED
    Seepferdchenbecken 100 x 80 x 40 cm.

  • HI Mane
    da kann ich Dir nur zustimmen.
    Hawai doc Status B
    sämtliche Grosskaiser Status B
    Alles was aus Australien Kommt Status B nur mit Nachweiss.
    Usw.
    Dan soll mir hier nochmal einer was Von Artenschutz usw. Erzählen.
    Deswegen immer Vorsichtig mit den Kaufen von Korallen.
    Normalerweise müsste jeder Händler einen Herkunftsnachweiss Mit Geben.
    Daher kommt auch dieses Ganze gerede von " KOrallen und Muschelfarmen" da diese eigendlich nur zu Untersuchungszwecken eingeführt werden dürfen.
    Mit Diesen sog. Farmen wird der Status A umgangen da es sich dan ja um Nachzuchten handelt die vorher aus dem meer Gemopst werden zerlegt werden und dan Grossgezogen und Verkauft werden als Farm zuchten.
    Ähnlich ist es bei den Muscheln nur das diese nicht Zerlegt werden sondern durch hormonelle Behandlung zum Ablaichen gebracht werden wobei durch die Hormone die Elterntiere Sterben.
    Tolle sache so ne Farm oder?
    Lg Ronny

  • Mane
    Das is aber ne Schweizer Seite.Die wird mit Deutschland nicht zusammenstimmen.

    Soviel ich weiß gibts so Listen für fast jeders "Dorf".
    Bei mir zb war es mal so das ich ein Reptil nicht halten durfte weil ich im Ingolstadter Landkreis wohnte.Hätte ich damals im Eichstätter Landkreis gewohnt wäre das kein Problem gewesen.

    Grüße Ralf

    Becken mit Technik ca.1500L :toocool:

  • Hallo Ralf,

    das was du meinst, da geht es um die haltungsbestimmungen, die von jedem landratsamt gesondert gerregelt werden, genauso wie meine dobermänner in bayern nicht als kampfhunde gelten. in berlin aber schon.

    aber die anhänge A und B gelten weltweit. leider hab ich keine gute deutsche seite gefunden, die das so dokumentiert. washingtoner artenschutzabkommen gilt weltweit gleich.

    lg

    Mane

    Seenadelbecken 80 x 60 x 50 plus TB darunter 60 x 30 x 30, Abschäumer Aquamedic Turboflotor 500, Beleuchtung LED
    Seepferdchenbecken 100 x 80 x 40 cm.

  • Hi mane
    Das washingtoner Artenschutgesetz Gilt nicht Überall.
    Chechien hatt das nicht unterschrieben deshalb kann man da auch alles Kaufen :)
    Die Schweiz hat nur Bedingt unterschrieben.
    China und der asiatische raum sowieso nicht deswegen kommen all unsere Tiere auch von dort.
    Wenn sie unterschrieben hätten dan Hätte auch niemand von uns korallen oder Fische.
    lg ROnny

  • Hi Ronny,

    wieso mußt dann einfuhren genehmigen lassen und bekommst ne cites zu deiner tridacna ? glaub auch nicht, dass du in tschechien legal so ohne weiteres alles kaufen kannst.

    lg

    Mane

    Seenadelbecken 80 x 60 x 50 plus TB darunter 60 x 30 x 30, Abschäumer Aquamedic Turboflotor 500, Beleuchtung LED
    Seepferdchenbecken 100 x 80 x 40 cm.

  • Zitat

    dass du in tschechien legal so ohne weiteres alles kaufen kannst.


    Ich wüste jetzt nichts was man da nicht bekommen würde.
    Kenne da einen deutschen der deswegen 30 km weiter hinter grenze gezogen ist.
    Von ner Cobra bis zum 8m Kroko is da alles zuhaben.

    Grüße Ralf

    Becken mit Technik ca.1500L :toocool:

  • Hallo!

    Mag dein, dass du das dort bekommst (wie so manches andere). Aber ein anderes Artenschutzrecht gilt in der Tschechischen Republik meines Wissens genau so wenig wie in Holland! Ich weiß nicht, wie solche Gerüchte aufkommen. Die Tschechische Republik ist der WA-Staat Nr. 117 seit 1993, die Niederlande sind der Unterzeichnerstaat Nr. 85 seit 1984! Das ist aber eh hinfällig, denn seit dem 1. Januar 1984 hat die Europäische Union (EU) das WA einheitlich und für alle EU-Staaten verbindlich umgesetzt. Mit dem EU-Beitritt wird (von einigen Sonderreglungen abgesehen) jeder Mitgliedsstaat der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, die das WA in Europarecht umsetzt, unterworfen. Also was soll in diesen Ländern anders sein? Quellenangaben dafür würden mich sehr interessieren.

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen sollte und nicht die Haberei!

  • Hallo,
    um Seeschlangen halten zu dürfen benötigt man eine Haltungsgenehmigung für gefährliche Wildtiere ( Liste mit allen für den Menschen gefährliche Tiere). Die bewilligung einer solchen Genehmigung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und in Bayern sehr schwer zu bekommen. Man muss ernsthaftes Interesse an den Tieren nachweisen zb. Studium der Biologie oder Zoologie. Hobby oder "finde ich tolle Tiere" zählt nicht als ernsthaftes Interesse. Man muss gegenüber der Gemeinde ausbruchsichere Terrarien/Aquarien, einen extra verschließbaren Raum für die Tiere, einen Sachkundenachweis für Giftschlangen, eine spezielle Tierversicherung (welche sehr teuer ist) und ein makelloses Führungszeugnis nachweisen. Wegen dem Serum reicht meist die Mitgliedschaft in einem Serumdepot (wobei ich bezweifle das ein eur. Serumdepot Seeschlangenserum vorrätig hat).
    Seeschlangen sind sehr heikle Pfleglinge.
    Einzig die Laticaudas (Seekraits) lassen sich in großen Aquaterrarien ( ab 5000 ltr) halten. Laticaudas gehen zur Häutung, Paarung,Gebären und zum sonnen an Land.
    Die anderen, pelagisch lebenden Seeschlangen sind nur in wirklich großen Becken ( ab 60000 ltr) zupflegen, aber auch da meist nur mit mäßigem Erfolg (Futterverweigerung).
    Seeschlangen stehen im Anhang D Eu- Artenschutzabkommen, sie werden nicht als Terrarientiere importiert, man kann sie aber bei speziellen Importeuren bestellen.
    Grüße Andi.

  • Hallo Ronny!

    Ja, die nationale Umsetzung der Bestimmungen ist tatsächlich in den verschiedenen Staaten unterschiedlich. So betrachtet hast du recht. Z. B. ist in Deutschland die Haltung von Seepferdchen meldepflichtig, in anderen Ländern nicht.

    @ Andi:
    So ist es. :thumbup: Man muss - so wie du das gemacht hast - nämlich streng unterscheiden zwischen der Frage, ob und unter welchen Umständen "gefährliche Tiere" gehalten werden dürfen und der Frage des Artenschutzes.

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen sollte und nicht die Haberei!

  • Hallo Andi, danke für diesen fundierten Bericht. Da wird man ja gleich neugierig wer sich dahinter versteckt. :rolleyes:
    Hast du was mit der Materie zu tun? Ich fände es schön, wenn du was von dir erzählst, wenn du willst. 8o
    LG Jens

    Altern fängt im Kopf an, nicht in den Knien. :pump:

    100x40x50, ATI Sunpower 4x39W, AquaMedic Blue 500, Fauna Marin Pellets in Technikabteil, Rückförderung durch Nanostream 6055, Strömung 6055 mit Multicontroller.

    Standzeit: Okt 2010 :)