Beiträge von DarkFanatic

    Zitat

    Matzaton schrieb am 07.03.2009 15:48


    Aber die waren hier ja schon fast mit meinen Pferdchen überfordert.

    LG Matze

    Sind auch nur Sachbearbeiter, wie ich, die können net alles wissen.


    Das Pferdchen anmeldepflichtig sind , weißt du ja eigendlich. (allerdings aufgrund des Artenschutzes)

    Wenn deine Leute damit schon Probleme haben.....

    Zitat

    Dirk1968 schrieb am 07.03.2009 13:51
    Dann setz doch den richtigen Link rein! Auf der zuerst genannten Liste steht das nicht!! [129]

    Trotzdem bleib ich bei der Aussage, dass dies bei Fischen Schwachsinn ist! Wer sie hält, der kennt die Giftigkeit und wenn er trotzdem reinlangt, der ist selber Schuld! Für die Allgemeinheit besteht aber keine Gefahr! [132]

    Dieses ist deine Aussage. Meine ebenfalls. Denn, wer sich einen Feuerfisch kauft, oder diesen verkauft, weiss/sollte wissen, was er tut.

    Zu deinem "Gefahr für die Allgemeinheit" stimme ich dir nicht zu, denn auch Tierhandlungen/Geschäfte sind eben auch "öffendliche Orte", wo jeder hingehen kann. Und damit gelten auch die Regeln dafür. Viele Händler haben die meist üblichen offenen Becken. Wider besseres Wissen setzen unkundige, (ich nenne Sie nicht MW-Auqarianer, sondern nur Verkäufer) auch giftige Tiere (Feuerfische, stark nesselde Anes, etc), auch in diese Becken.

    Jetzt mach dir eine Vorstellung, was ein Kind vor diesem Becken macht, wenn der "Verkäufer" nicht aufpasst?!

    Aber nicht selten werden eben solche Tiere von Händlern aus Profitgier auch an Anfänger verkauft (...sie sind ja so schööön!), ohne entsprechende Beratung oder vorhergehende Informationen. ich hab das selbst erlebt, und musste mir nach meinem KaufTest anhören (als ich mich beschwerte), :" ...wir müssen auch leben, wenn der Kunde den Fisch haben will, verkaufen wir den halt" (wollte einen kaufen, der knapp 1 m groß wird)

    (hat jetzt damit nichts zu tun, aber: ) Vielleicht kannst du dich an den Film "Findet Nemo" erinnern, als der rauskam. Plötzlich wollten alle Kinder ein Nemo-Becken haben. Da wurden die in 20-liter Gläsern reingepresst, und den Händlern war es egal, das die nur knapp eine Woche überleben.

    Deswegen finde ich die (nach Hessen) in Bayern eingeführtes "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" für die Haltung , auch für Fische , gar nicht mal schlecht. Auch die Geldbuße von bis zu 50.000€ bei unerlaubten Handel von dieser Art.

    Oder würdest du als Händler das Risiko eingehen, dafür verantwortlich zu sein, das gerade ein Kind ins koma fällt, nur weil du solche Fische verkaufen willst?

    --->

    Es geht um "gefährliche Tiere", (zählen Fische nicht dazu, oder sind das keine Tiere?)

    Weiterhin ist von GIFTTIEREN die rede, worunter auch Feuerfische fallen

    Dabei ist es egal, ob es eine "Giftmaus" , nen "Elefant" oder eben ein Feuerfisch ist !

    Das man keinen Feuerfisch in einem Käfig hält , ist mir auch klar. Aber eben können bei Händlern, Kunden in die Aquas fassen, eben deswegen eine Beschauung, und Nachweis, das das nicht passieren kann.

    (Details und Begründungen s. Anlage):
    • Primaten
    • Ausweitung bei den Katzenartigen (Felidae) und Hundeartigen (Canidae)
    • Kleinbären (Procyonidae)
    • Hyänen (Hyaenidae)
    • Großwüchsige Reptilien: Riesenschlangen ab 3 m, Warane ab 2 m,
    Weichschildkröten ab Panzerlänge von 50 cm
    Giftige Fische: Steinfische, Feuerfische, weitere Skorpionsfische
    • Gliederfüßler: Skorpione; Dornfinger und Vogelspinnen; Skolopender


    Expliziet steht unter genehmigungspflichtigen, gefährlichen Fischen:


    FISCHE
    • Feuerfische (Pteroinae) sind nach Einstufung der BAGUV gefährlich. Sie gehören zu den beliebten
    Aquarienfischen, Unfälle kommen entsprechend oft bei Meerwasser-Aquarianern vor. Zu den
    Symptomen eines Giftstiches gehören: Lokale stärkste Schmerzen teilweise mit Ausstrahlung auf
    die gesamte betroffene Extremität, lokale Schwellungen, lokale Nekrosen, lokale Parästhesien
    eventuell auf die ganze betroffene Extremität übergehend, Blasenbildung, Angstzustände, Übelkeit,
    Erbrechen, Schwitzen, Dyspnoe, thorakale Schmerzen, abdominelle Schmerzen, Bewusstseinsstörungen,
    Bluthochdruck, Kollapszustände bis Synkopen, Rötung des Gesichtes, Kopfschmerzen
    und Desorientiertheit21. Folgende Gattungen bzw. Arten können diese Symptome hervorrufen:

    o Brachypterois serrulata (Zwergfeuerfisch)
    o Dendrochirus spp. (Zwergfeuerfische)
    o Ebosia spp. (Zwergfeuerfische)
    o Parapterois heterura (Blauflossen-Feuerfisch)
    o Pterois spp. (Rotfeuerfische)
    o Pteropterus brevipectoralis (Kurzflossen-Feuerfisch)


    • Steinfische (Synanceiidae) sind die giftigsten Meeresfische und gelten nach Einschätzung der
    BAGUV als sehr gefährlich. Zu den möglichen Symptomen eines Stiches gehören u.a. sehr starke
    Schmerzen, teils ausstrahlend auf den Torso, lokale bis ausgeprägte Nekrosen, Parästhesien,
    Wundinfektionen, Übelkeit, Erbrechen, Diarrhö, Schwitzen, Bewusstseinsstörungen, Arrhythmien,
    Lähmungen22. Zu den Steinfischen zählen folgende Gattungen:
    o Choridactylus spp.
    o Inimicus spp.
    o Minous spp.
    o Erosa spp.
    o Dampierosa spp.
    o Leptosynanceia spp.
    o Pseudosynanceia spp.
    o Synanceia spp.
    o Trachicephalus spp.

    • Weitere Skorpionfische können (neben den o.g. Feuer- und Steinfischen) massive Krankheitssymptome
    beim Menschen (Schmerzausbreitung in ganze betroffene Extremität, Erythem, Ekchymosen,
    Parästhesien, Gewebsnekrose, evtl. Koma, Muskelerschlaffung, Hypotonie, Bradykardie,
    Atemprobleme23) hervorrufen. Aus den folgenden Gattungen sind ebenfalls giftige Spezies
    bekannt24:
    o Apistops spp. (Wespenfisch)
    o Apistus spp. (Wespenfisch)
    o Centropogon spp.
    o Gymnapistes spp.
    o Helicolenus spp.
    o Hypodytes spp.
    o Notesthes spp.
    o Scorpaena spp.
    o Scorpaenopsis spp.
    o Sebastes spp. (Stachelköpfe)

    Hier ein guter Link des Kreisverwaltungsreferat München:

    Gefährliche Tiere, Antrag, Haltung, Bestimmung

    Weiterhin:

    Halten gefährlicher Tiere ( Anträge und Infos )

    * Informationen zum Halten gefährlicher Tiere

    * Liste der gefährlichen Tiere

    * Antragsformblatt auf Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Tieren

    * Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

    * Toxikologische Abteilung der II. Med. Klinik der Technischen Universität München


    Ihr seht also, auch in der Stadt München gibt es einen Antrag zur Haltung gefährlicher Tiere.

    Hier der Antrag als PDF:

    Antrag auf Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten gem. Art. 37 Abs.1 LStVG

    Weitere Infos->

    Für die Haltung solcher Tiere bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche rechtliche Bestimmungen.
    In Bayern wird die Haltung von gefährlichen Tieren einer wildlebenden Art derzeit im Artikel 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes geregelt.
    Die Vorschrift stellt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dar. Dies bedeutet, dass die Haltung solcher Tiere zunächst grundsätzlich verboten ist. Eine Erlaubnis zur Haltung solcher Tiere kann deshalb nur dann erteilt werden, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Erlaubnis erfüllt sind.
    Für die Erteilung dieser Halteerlaubnis ist die Gemeinde zuständig, in deren örtlichen Bereich das Tier gehalten werden soll.

    und weiter--->

    Vorraussetzung zur genehmigungserteilung:

    Persönliche Zuverlässigkeit

    Gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers dürfen keine Bedenken bestehen. Dieser muß ausreichend Gewähr dafür bieten, dass er im öffentlichen und im Nachbarschaftsinteresse für eine ordnungsgemäße und artgerechte Tierhaltung sorgt, persönlich geeignet ist und damit keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz entstehen. Die Einholung und Vorlage eines Führungszeugnisses ist deshalb erforderlich, bestimmte Verurteilungen oder Verstöße führen ggf zur Unzuverlässigkeit.

    Berechtigtes Interesse

    Ferner ist das sog. berechtigte Interesse zur Haltung eines solchen gefährlichen Tieres nachzuweisen. Es muss hier schlüssig dargelegt werden, aus welchen Gründen die Haltung eines solchen Tieres erfolgen soll. Das Anführen der sog. reinen Liebhaberei reicht hierzu nicht aus, es müssen wissenschaftliche, tierschützerische, artenerhaltende oder andere wichtige Begründungen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Anträge zur Haltung von Gifttieren mit ihrem hohen Gefahrenpotential für die Allgemeinheit.

    Besondere Haftpflichtversicherung

    Vorgeschrieben ist vor der Erteilung der Erlaubnis auch der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang, die alle mit der Haltung des/der Tiere möglicherweise auftretenden Schäden abdeckt. Es sollte in der von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Bescheinigung deutlich erkennbar sein, dass die Haltung dieses Tieres/ dieser Tiere damit abgedeckt ist. Dies gilt auch ggf. bei einer Erweiterung einer vielleicht bereits bestehenden Haftpflichtversicherung.


    Nachtrag: auch der Handel ist eine Haltung. Dementsprechend sind die vorhergehende Vorraussetzungen auf für einen Händler gültig.

    Zitat

    Kadijah schrieb am 05.03.2009 15:06
    Wieviel kg hast du da jetzt drinn?? Ich hab in meinen 65l nur 3 kg! Sieht soviel aus bei dir! [120]

    Ich hab meine 100kg damals für 9€ das kilo gekauft, da war einiges an material schon drauf.

    Also so pauschal ist das nicht das billig gleich schlecht ist.

    Hast du die anderen steine auf schwarze stell
    en oder RIEßEN Würmer untersucht? [130]


    4 Kg von NAUTILUS, und 3 KG von "Meerwasser Fichtl" aus München beim Ammersee.

    Die vorhergehenden 4 Kg von Nautilus waren voller tote Schwämme, schwarze Stellen, pelzig wie Schimmel. Die, die ich heute von FICHTL bekommen habe, waren der Hammer ! Nagut, ich muss die eine Glasrose töten, aber was solls...

    In der Verpackungstüte hab ich unten auch 4 Borstenwürmer und 2 Garnelenarten (Knalli ?) gefunden, ich habe ihnen des leben geschenkt, und mit reingemacht. Soll Borstie doch machen ! [130]

    Zitat

    Matzaton schrieb am 03.03.2009 11:19
    Hi, ich würds nur mit Reinpusten machen ggf noch ein paar kleine löcher damit alte Luft entweichen kann! Denn durch den Luftdruck beim Reinblasen kannst dir das absaugen der Luft damit sparen!

    LG Matze

    Geht natürlich auch anders rum. Nur mit Absaugung, denn Frischluft zieht es überall durch Ritzen. (Unterdruck)

    Was nun effektiver ist, weiss ich nicht. Denke mal, einer rein, einer raus ist wohl die beste Möglichkeit.

    LG

    am besten natürlich, einer rein, einer raus, hast schon recht

    ABER: bei einer Abdeckung ist es wichtig, das du wenigstens den "reinblasenden" Lüfter mit einem Staubfilter davor betreibst, sonst hast du alles, was bei dir in der Luft rumfliegt, (Staub usw) auf/im Wasser (eigene Erfahrung, haben 2 Hunde) Ich benutze entweder Staubschutz-Vlies aus dem Computerbereich (hab nur 2 80mm-Lüfer), oder manchmal HEPA-Filter, die es so für Staubsauger gibt. [132]

    Alternativ kann man eine Abdeckung auch "geschlossen" gestalten, d.h. Pflexiglasplatte unter die Lampen.

    Alles schön saubermachen, Plexi darüber. Die Lüfter würde ich in dem Falle links und rechts am Ende der Abdeckung anbringen. Eine Seite rein, andere Seite raus, so werden die Röhren schön mit Frischluft umströmt.

    Hat auch den Vorteil, das das aufwendige Putzen der Reflektoren(was meistens mit Kratzern einher geht) entfällt. Nur die Plexiplatte saubermachen. Und wenn die verkratzt, ist auch net schlimm.

    Soooooo ein langer Text für eine einfache Frage [130]
    Verzeih mir !

    LG STEFFEN

    Hallihallo !

    Ich habe mal für mein Becken ein kleines Mondlicht gebastelt.

    Besteht NUR aus Teilen, die ich eh schon da hatte:

    - 3 blaue Dioden
    - schwarze 5 1/4"-Blende aus dem PC-Bereich
    - 5V- Netzteil
    - ein bissl Zeit
    - Sekundenkleber

    -Löcher bohren (3mm) , Dioden einkleben, in Reihe zusammenlöten, testen, einbauen Daumen hoch

    33f8iz.jpg

    hq86qj.jpg

    wtq6nx.jpg

    LG STEFFEN

    Hui, viele Fragen.

    also:

    ich verwende VE-Wasser aus dem Baumarkt.

    Und meine T8-Röhren haben im Doppelpack gerade mal 12€ gekostet. (Hagen Powerglow 18.000 k )


    Ich weiss, das mein Aufbau "echt niedlich" aussieht. Aber ich hatte ja keine Ahnung, wieviel "4kg" sind!?

    Da kommt noch sicher etwas hinzu, aber erst später.

    Das mit den Pumpen werde ich mal ausprobieren, leider haben die keinen variablen Strömungsauslaß, da muss ich mir was basteln :)

    Vielen Dank für die Meinungen...

    LG STEFFEN

    ich habe ein 54L- becken (45Liter netto), und beleuchte mit 3 x 15 Watt T8, 18.000K PowerGlow.

    Bei einem 160-Becken, nur 2 T8 Röhren? Lass mich raten, 36 Watt/Röhre ohne Refl. Vllt. noch Süsswasser-Röhren. Da solltest du echt aufstocken.

    T8 für Nanos ok...., bei 160Litern solltest du eher auf T5/T2 oder HQi zurückgreifen.

    Vielleicht überlegst du dir, ein-zwei T5-Balken einzubauen.

    Beachte die nicht angegebene, aber sinnvolle Regel: 1 Watt pro Liter.

    Den Fischen ist es egal, wie hell es ist...., nur , bei den meisten Fischen brauchst du auch entsprechende Ane/LPS/SPS.

    LG

    So, jetzt ist zumindest die eine Pumpe lautlos.

    Ganz einfach, die 4 Original-Saugnäpfe entfernt, und mit Sekundenkleber nur 2 riesige EHEIM-Saugnäpfe aufgeklebt.

    Die scheinen weicher zu sein, die Pumpe "wackelt" jetzt selbst in der Strömung mit. Hält aber bombenfest.

    m5cine.jpg

    Also, bissi an der Halterung rumbasteln, das hift am besten.

    LG Steffen [132]