Hallo zusammen
ich bin zufällig über die 2. Tierhalterverordnung im Österreichischen Tierschutzgesetz, Fassung vom 25.9.17, gestolpert.
In der Anlage 5 (ganz am Ende) werden genau die Mindestmaße für Aquarien zur Haltung von verschiedenen Meerwasserfischen genannt. So muß nach dem Tierschutzgesetz z.B. ein Becken mit Doktorfischen mindestens 1.000 l aufweisen.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20003860
Ich will hier nicht über Sinn und Unsinn dieses Gesetzes diskutieren. Ich finde nur dass wir als Fachleute Bescheid wissen sollten, dass es so etwas in unserem Nachbarland gibt. Wenn ich den Passus richtig gelesen habe, wären danach im übrigen Nano-Becken nicht zulässig (Pkt 11, Mindestgröße 200 l). Im Deutschen Tierschutzgesetz habe ich so etwas noch nicht gefunden. Ich suche aber weiter.