Gesetzliche Vorschriften zur Aquariengröße - z.B. für Doktorfische (in Österreich)

  • Hallo zusammen

    ich bin zufällig über die 2. Tierhalterverordnung im Österreichischen Tierschutzgesetz, Fassung vom 25.9.17, gestolpert.

    In der Anlage 5 (ganz am Ende) werden genau die Mindestmaße für Aquarien zur Haltung von verschiedenen Meerwasserfischen genannt. So muß nach dem Tierschutzgesetz z.B. ein Becken mit Doktorfischen mindestens 1.000 l aufweisen.

    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20003860

    Ich will hier nicht über Sinn und Unsinn dieses Gesetzes diskutieren. Ich finde nur dass wir als Fachleute Bescheid wissen sollten, dass es so etwas in unserem Nachbarland gibt. Wenn ich den Passus richtig gelesen habe, wären danach im übrigen Nano-Becken nicht zulässig (Pkt 11, Mindestgröße 200 l). Im Deutschen Tierschutzgesetz habe ich so etwas noch nicht gefunden. Ich suche aber weiter.

    Grüße

    Deniz

  • Meiner Meinung wäre es vernünftig ein Tier auf mind. 500 Liter unterzubringen.
    In der Zeitschrift (Der Meerwasser Aquarianer Nr.3 2017 Seite 52-60) hat der Besitzer des vorgestelltem Aquarium gleich 6 Doktorfische auf 750 Liter Brutto
    Und das sind nicht die einzigen Fische.
    Wie dem auch sei man kann es niemandem verbieten.
    Meine Meinung hab ich schon geschrieben in wv. Wasservolumen ein Doktor zu hältern sei.
    Aber selbst 1000 Liter wären wenig, wenn man bedenkt dass in der freien Wildbahn ein Pärchen viel mehr in Anspruch nimmt.

    LG. Robert

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Deniz,

    in Deutschland gibt es eine solche Regelung bisher nicht.

    Ich denke aber es ist nicht verkehrt, bei Neulings-Beratung auf diese Regelung zu verweisen. Auch wenn es hier nicht verboten ist so sollte es doch ein ungefährer Richtwert sein und ich denke, früher oder später wird eine solche Regelung auch hier kommen.